Wehberg Safety

Allgemeine Verkaufs­­bedingungen

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Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zum Ausdrucken und Weiterleiten.

Stand 05.02.2026

1. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge der Wehberg Safety GmbH (nachfolgend „Wehberg Safety“ genannt) mit Kunden/Käufern/Bestellern (nachfolgend „Besteller“ genannt).

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen erkennen wir grundsätzlich nicht an. Diese werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die jeweils gültige Fassung unserer Verkaufsbedingungen ist stets unter wehberg-safety.de/agb abrufbar.

2. Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Dies schließt auch juristische Personen des öffentlichen Rechts ein.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und gelten unter dem Vorbehalt der Materialeindeckung. Eine Bestellung stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von 14 Tagen annehmen können. Der Besteller erhält in diesem Fall eine schriftliche Auftragsbestätigung.

4. Angebotsunterlagen

An ausgehändigten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Informationen zu Herstellungs- und Prüfverfahren sowie sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die von Wehberg Safety angegebenen Preise verstehen sich rein netto ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und Zöllen zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.

Unsere Preise beruhen auf den bei Vertragsabschluss gültigen Kostenfaktoren; erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vor, soweit nicht Festpreise vereinbart wurden.

Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von EURIBOR plus 4 %. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt zulässig.

6. Lieferumfang, Liefertermine, Verzögerungen

Der Lieferumfang ist in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Liefertermine und Fristen sind lediglich unverbindliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich ausgewiesen sind.

Für die Dauer einer Behinderung durch höhere Gewalt wie Krieg, innere Unruhen, Pandemien, Naturgewalten und deren Folgen (z.B. öffentlich angeordnete Beschränkungen) oder durch andere unvorhersehbare und von Wehberg Safety nicht zu vertretende Ereignisse wie Arbeitskampfmaßnahmen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen.

Kommt Wehberg Safety schuldhaft in Verzug, so kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe gilt sofern Wehberg Safety die Erfüllung ihrer Verpflichtung aus von ihr zu vertretenden Gründen unmöglich ist.

Alle anderen Ansprüche gegenüber uns im Hinblick auf Verzögerung sind ausgeschlossen, sofern nicht eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Wehberg Safety vorliegen.

7. Versand und Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung

Sofern nicht anders vereinbart und in unserer Auftragsbestätigung angegeben, erfolgt der Versand von Waren auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht dabei mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Besteller über (Incoterm „Ex Works“).

Warenlieferungen sind bis zu einem Betrag von 500 € versichert.

Verpackungen, Verladekosten und Zölle usw. gehen zu Lasten des Bestellers.

Verpackungen werden billigst berechnet und nicht zurückgenommen.

8. Produkte

Maße und Gewichte von gelieferten Teilen können geringfügig von Angaben in Abbildungen, Zeichnungen und Schriftstücken abweichen, falls dies materialbedingt oder anderweitig notwendig ist und sich daraus für den Besteller keine Funktionseinschränkung ergibt.

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung technische Änderungen an Standard-Produkten vorzunehmen, sofern sich daraus keine technischen Nachteile für den Kunden ergeben.

9. Qualitätsmanagement

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit dem Besteller getroffen wurde, fertigen und liefern wir auf Grundlage der DIN EN ISO 9001.

10. Mängelhaftung

Der Besteller hat die Ware spätestens zwei Werktage nach dem Erhalt auf Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind spätestens zwei Werktage nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung zu rügen und die Verwendung der Teile sofort bis auf Weiteres einzustellen.

Wehberg Safety ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn der Besteller einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat.

Der Besteller hat Wehberg Safety für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

Bei einem nachweislich vor Gefahrübergang entstandenen Sachmangel, der die bestimmungsgemäße Verwendung der von uns gelieferten Ware ausschließt oder beeinträchtigt, liegt es in unserem Ermessen, ob wir den Mangel beseitigen oder eine neue mangelfreie Sache liefern. Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern.

Stellt sich im Zuge der durch uns vorgenommenen Nacherfüllungsarbeiten heraus, dass nicht unser Produkt, sondern ein anderes Produkt oder die Anlage des Bestellers oder eine unsachgemäße Verwendung mangelursächlich ist, hat der Besteller uns den entstandenen Aufwand (z.B. Analysekosten, Fahrtkosten, Technikereinsätze etc.) zu erstatten. Hierbei kommt ein Stundensatz von 110,00 € netto zum Ansatz sowie eine Entfernungspauschale von 0,90 € netto pro Entfernungskilometer. Übernachtungskosten werden nach Beleg abgerechnet.

Eine Sachmangelhaftung ist ausgeschlossen, wenn a) das Erzeugnis von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit den Veränderungen steht, b) Vorschriften für den korrekten Umgang mit der Ware nicht befolgt werden. Hierzu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich, fehlerhafter Einbau, unsachgemäße Lagerung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Einsatz unter ungeeigneten klimatischen bzw. Temperatur-Bedingungen sowie unterlassene oder fehlerhafte Wartung, c) eine übermäßige Beanspruchung, natürlicher Verschleiß inkl. materialbedingter Ermüdung und/oder eine Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung vorliegt.

Wehberg Safety haftet nicht für Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern diese vom Besteller vorgegeben wurden. Für beigestellte Teile des Bestellers übernehmen wir ebenfalls keine Gewähr.

Maßnahmen, die der Besteller ohne unsere Zustimmung zur Mängelbeseitigung einleitet, werden von uns nicht vergütet. Wird der Liefergegenstand trotz des Mangels weiter benutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstehen.

Wehberg Safety übernimmt keine Haftung für die Verwendbarkeit des Produktes innerhalb der beim (End-)Kunden bzw. Betreiber vorhandenen Gesamtanlage, es sei denn, die Verwendbarkeit wurde von uns gesondert schriftlich zugesichert.

Bei Werkstoffvorschlägen übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass sich die Materialien für den Verwendungszweck des Bestellers eignen.

Sachmangelansprüche des Bestellers verjähren 12 Monate nach Lieferung der Ware.

Schadensersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn und nicht vorhersehbaren Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. In jedem Fall sind solche Ansprüche der Höhe nach auf den Lieferwert der Ware begrenzt, es sei denn, die Schadenursache beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.

Soweit die Haftung von Wehberg Safety ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Eigentumsvorbehalt

Wehberg Safety behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zum Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, gleich aus welchem Rechtsgrund diese resultieren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

12. E-Mail-Kommunikation

Die Wehberg Safety GmbH unterhält E-Mail-Adressen, die öffentlich erreichbar sind. Diese Adressen sind ausschließlich für betriebliche Zwecke vorgesehen. Eine private Nutzung ist untersagt. Es werden allgemeine E-Mai-Adressen (z.B. kontakt@wehberg-safety.de) und personenbezogene E-Mail-Adressen (name@wehberg-safety.de) eingesetzt. Allgemeine E-Mail- Adressen sind nicht-personenbezogen, stattdessen haben definierte Personenkreise Zugriff auf solche Adressen. Personenbezogene E-Mail-Adressen sind grundsätzlich einzelnen Mitarbeitern/innen des Unternehmens zugeordnet. Aufgrund betrieblich notwendiger Vertretungsregeln und Delegationen können aber auch andere Personen dauerhaft oder zeitlich begrenzt Zugriff auf alle E-Mails solcher Konten haben.

13. Compliance

Der Besteller akzeptiert unseren Verhaltenskodex (Code of Conduct), abrufbar unter wehberg-safety.de/coc.pdf. Er ist verpflichtet, alle einschlägigen Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) zu beachten und weder passiv noch aktiv, direkt oder indirekt Handlungen zu begehen oder zu unterlassen, die insbesondere zu einer Strafbarkeit wegen Vorteilsgewährung, Bestechung, Betrugs, Untreue, Wettbewerbsverstößen oder Insolvenzstraftaten führen können. Im Falle der Zuwiderhandlung steht uns im Rahmen der Angemessenheit ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Besteller bestehenden Verträge und der Abbruch der Geschäftsverbindung zu und wir können Schadensersatz verlangen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen und Ansprüche ist Lüdenscheid.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lüdenscheid. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Es gilt ausschließlich nationales Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HBG etc.). Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Änderungen getroffener vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

15. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.

16. Änderung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

Wehberg Safety behält sich vor, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

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